Am 17. Juni 2025 vertrat Sridar Paramalingam einen Klienten vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland, welcher wegen Diebstahl, versuchtem Diebstahl, Hausfriedensbruch (mehrfach begangen), Sachbeschädigung und Hehlerei (mehrfach begangen) angeklagt wurde.
Die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von 8 Monaten, eine Landesverweisung von 7 Jahren und die Bezahlung der gesamten Verfahrenskosten.
Im Vorfeld zur Hauptverhandlung gelang es Sridar Paramalingam mit der Privatklägerschaft einen Vergleich zu erzielen, welcher zum Rückzug eines Strafantrags wegen Hausfriedensbruchs führte. Somit wurde ein Verfahrenspunkt wegen Hausfriedensbruch anlässlich der Hauptverhandlung eingestellt.
Weiter wurde der Klient wegen versuchtem Diebstahl und der mehrfachen Hehlerei vom Gericht freigesprochen.
Das Gericht verurteilte den Klienten sodann zu einer bedingten Geldstrafe von 112 Tagessätzen zu CHF 30.00 unter einer Probezeit von 2 Jahren. Auf die Anordnung einer Landesverweisung wurde verzichtet. Die Verfahrenskosten wurden zu 1/5 dem Kanton Bern auferlegt.
Ausserdem wurden ihm alle beschlagnahmten Gegenstände wieder ausgehändigt, obwohl die Staatsanwaltschaft deren Beschlagnahmung beantragte.