Strafmass reduziert

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern klagte einen Mann beim Regionalgericht Bern-Mittelland an. Die Staatsanwaltschaft beantragte, dass der Mann wegen Raub, Raubversuch, Diebstahl und Sachbeschädigung schuldig zu sprechen sei. Die Staatsanwaltschaft verlangte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von 4 Jahren und eine unbedingte Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 100.00, ausmachend CHF 2’500.00.

Nach einer zweitägigen Verhandlung während der mehrere Zeugen, der Privatkläger und der Beschuldigte befragt wurden, hielten der Staatsanwalt und Sridar Paramalingam, welcher als Verteidiger des Beschuldigten agierte, ihre Plädoyers.

Das Gericht folgte weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft, reduzierte aber das Strafmass zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten unter Ansetzung einer Probezeit von 4 Jahren. Weiter verurteilte das Gericht den Beschuldigten zu einer ebenfalls bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu CHF 100.00, ebenfalls unter Ansetzung einer Probezeit von 4 Jahren.

Weiter hielt das Gericht fest, dass der Kanton Bern keinen Anspruch auf Rückerstattung des amtlichen Honorars des Verteidigers im Umfang von CHF 1’334,65 hat, da dieser Verteidigungsaufwand auf einen weiteren Schuldpunkt fiel (Betrug und Geldwäscherei), welcher jedoch während des Untersuchungsverfahrens eingestellt wurde.

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