Heute vertrat Sridar Paramalingam einen Klienten vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland in einem Eheschutzverfahren.
Im Juli 2025 wurde dem Klienten von der Polizei am Arbeitsplatz mitgeteilt, dass er nicht mehr in die eheliche Wohnung dürfe und seine Frau ein Eheschutzgesuch (Trennung) eingereicht hat. Anscheinend habe er einen Gerichtstermin verpasst.
Wie sich später herausstellte, hat die Ehefrau die Gerichtspost, welche an den Klienten adressiert war, in Empfang genommen und versteckt. Daher erfuhr der Klient erst durch die polizeiliche Übergabe der zweiten Vorladung, dass sich seine Frau von ihm trennen will.
Vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland beantragte die Ehefrau sodann, dass der Klient zu verpflichten sei, einen monatlich vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag in gerichtlich zu bestimmender Höhe und einen Prozesskostenbeitrag von CHF 3’000.00 an die Ehefrau zu bezahlen.
An der Vergleichsverhandlung vor der Einzelrichterin des Regionalgerichts Bern-Mittelland argumentierte Sridar Paramalingam, dass keine lebensprägende Ehe vorliege und somit kein Unterhalt geschuldet sei. Weiter verfüge der Klient nicht über genügende finanzielle Mittel, um einen Prozesskostenbeitrag leisten zu können.
Im Rahmen der Vergleichsverhandlungen verzichtete die Ehefrau sodann auf die Unterhaltsbeiträge und den Prozesskostenbeitrag. Lediglich die Gerichtskosten wurden halbiert. Die Verhandlung dauerte lediglich 30 Minuten.