Heute vertrat Sridar Paramalingam einen Klienten vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland, der von der Kindsmutter der gemeinsamen Tochter eingeklagt wurde.
Die Klägerin beanspruchte die alleinige elterliche Sorge, ein begleitetes Besuchs- und Kontaktrecht für den Beklagten, rückwirkende Unterhaltszahlungen für die gemeinsame Tochter und die Festlegung von Unterhaltsbeiträgen bis zur Volljährigkeit der Tochter.
Im Zuge der Vergleichsverhandlungen verzichtete die Klägerin auf die rückwirkenden Unterhaltszahlungen, stimmte einem wöchentlichen Telefonkontakt zu und war bereit die geforderten Unterhaltsbeiträge zu reduzieren. Im Gegenzug stimmte unser Klient teilweise dem alleinigen Sorgerecht zu Gunsten der Klägerin in einzelnen Belangen zu und akzeptierte ein begleitetes Besuchs- und Kontaktrecht und die Ernennung einer Beiständin.