Im Oktober 2025 wurde ein Klient von Sridar Paramalingam wegen nicht bezahlter Geldstrafen von über CHF 5’000.00 zum sofortigen Antritt einer 55-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe aufgefordert.
Sridar Paramalingam gelang es in der Folge, den Antritt um zweieinhalb Monate hinauszuzögern und schlussendlich mit den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern eine Abzahlungsvereinbarung über 5 Monate für seinen Klienten auszuhandeln.
Kontaktieren Sie uns, falls Sie Fragen zum Vollzug von Strafurteilen haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter.