Einstellung des Strafverfahrens gegen einen Hängegleiterpiloten wegen Störung des öffentlichen Verkehrs

Die Bundesanwaltschaft führte ein Strafverfahren gegen einen verunfallten Hängegleiterpiloten wegen Störung des öffentlichen Verkehrs nach Art. 237 StGB.

Da Sridar Paramalingam selber kommerziell Hängegleiter fliegt und auch im Besitz der Privatpilotenlizenz ist, verfügte er über die notwendigen luftrechtlichen und luftfahrttechnischen Kenntnisse, um eine solide Strafverteidigung gewährleisten zu können. Er konnte aufzeigen, dass der Unfall, der sich ereignet hat, nicht durch den Piloten verschuldet wurde und dass keine Person, die die Öffentlichkeit repräsentiert, geschädigt oder gefährdet wurde. Weiter konnte erstellt werden, dass der Pilot kein öffentliches oder privates Eigentum beschädigte oder gefährdete.

Das Verfahren wurde in der Folge eingestellt.

Client-Centric Approach

Sridar’s practice is centred on understanding the unique aspirations and challenges faced by athletes. He prioritizes a client-centric approach, ensuring that legal counsel is personalized to meet their specific needs and aspirations.

With a keen focus on protecting athletes’ interests, Sridar is dedicated to offering legal guidance that empowers his clients to make informed decisions and navigate the complexities of their careers with confidence.