Einstellung des Strafverfahrens gegen einen Hängegleiterpiloten wegen Störung des öffentlichen Verkehrs

Die Bundesanwaltschaft führte ein Strafverfahren gegen einen verunfallten Hängegleiterpiloten wegen Störung des öffentlichen Verkehrs nach Art. 237 StGB.

Da Sridar Paramalingam selber kommerziell Hängegleiter fliegt und auch im Besitz der Privatpilotenlizenz ist, verfügte er über die notwendigen luftrechtlichen und luftfahrttechnischen Kenntnisse, um eine solide Strafverteidigung gewährleisten zu können. Er konnte aufzeigen, dass der Unfall, der sich ereignet hat, nicht durch den Piloten verschuldet wurde und dass keine Person, die die Öffentlichkeit repräsentiert, geschädigt oder gefährdet wurde. Weiter konnte erstellt werden, dass der Pilot kein öffentliches oder privates Eigentum beschädigte oder gefährdete.

Das Verfahren wurde in der Folge eingestellt.

Mandantenorientierter Ansatz

Sridars Tätigkeit konzentriert sich darauf, die individuellen Ziele und Herausforderungen von Athletinnen und Athleten zu verstehen. Dabei legt er grossen Wert auf einen mandantenorientierten Ansatz und stellt sicher, dass seine rechtliche Beratung auf die jeweiligen Bedürfnisse und Ambitionen zugeschnitten ist. Mit einem klaren Fokus auf den Schutz der Interessen von Sportlerinnen und Sportlern bietet Sridar eine rechtliche Begleitung, die seine Mandantschaft befähigt, fundierte Entscheidungen zu treffen und die komplexen Anforderungen ihrer Karriere selbstbewusst zu meistern.
Wir würden uns freuen, von Ihnen zu hören
Name