Sridar Paramalingam verteidigte einen Klienten, der 2022 erstinstanzlich zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt wurde, im Verfahren gegen die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft. Der Klient wurde während der Probezeit wieder straffällig, weshalb nun der Widerruf der bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe geprüft wurde.
Da die neue Straftat einen komplett anderen Bereich betraf und in keiner Weise mit der Tat aus dem Jahre 2022 in Verbindung stand und verschiedene weitere berufliche, soziale und gesundheitliche Gründe gegen einen Widerruf sprachen, sah die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft von einem Widerruf der bedingten Freiheitsstrafe ab. Sie verlängerte jedoch die Probezeit um zwei Jahre.