Sridar Paramalingam vertrat einen lizenzierten minderjährigen Fussballspieler, dem im Zusammenhang mit Doping mehrfach versuchte Anwendung sowie Besitz der verbotenen Substanzen Ibutamoren und Somatropin vorgeworfen wurden. Der Fussballspieler hatte diese Substanzen über soziale Medien bestellt.
Ibutamoren und Somatropin sind sowohl im Wettkampf als auch ausserhalb von Wettkämpfen verboten. Beide Substanzen sind auf der offiziellen Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) in der Klasse S2 «Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika» aufgeführt.
Somatropin ist der Klasse S2.2.3 «Wachstumshormone» zugeordnet. Darunter fallen alle Formen von Wachstumshormonen sowie deren Analoga und Fragmente. Ibutamoren (MK-677) ist der Klasse S2.2.4 «Wachstumshormon-Releasing-Faktoren» zugeordnet. Es wirkt als sogenanntes Wachstumshormon-Sekretagogum (GHS) und als Mimetikum, das die Ausschüttung von körpereigenem Wachstumshormon stimuliert.
Der Verteidigung gelang es jedoch, SSI davon zu überzeugen, dass die beiden Bestellungen nicht als zwei separate Tatbestände, sondern als ein einheitlicher Tatbestand zu qualifizieren sind. Dadurch konnte die drohende achtjährige Sperre im Rahmen einer Vereinbarung auf 3 Jahre und 3 Monate reduziert werden.