In einem Anti-Doping-Verfahren gegen einen lizenzierten Eishockeyspieler ging es um den Besitz und das versuchte Inverkehrbringen der verbotenen Substanzen Tamoxifen, Oxandrolon, Stanozolol und Clenbuterol, die für eine nicht dem Doping-Statut unterstellte Drittperson bestimmt waren. Dem Athleten wurde damit ein Verstoss gegen Art. 2.6 und Art. 2.7 des Doping-Statuts vorgeworfen. Sridar Paramalingam konnte für seinen Klienten im Rahmen einer vergleichsweisen Erledigung erreichen, dass die ursprünglich drohende vierjährige Sperre auf drei Jahre reduziert wurde, lediglich eine Busse von CHF 150 ausgesprochen wurde, keine Verfahrenskosten anfielen und die Sanktion anonym veröffentlicht wurde.