55-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet

Im Oktober 2025 wurde ein Klient von Sridar Paramalingam wegen nicht bezahlter Geldstrafen von über CHF 5’000.00 zum sofortigen Antritt einer 55-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe aufgefordert.

Sridar Paramalingam gelang es in der Folge, den Antritt um zweieinhalb Monate hinauszuzögern und schlussendlich mit den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern eine Abzahlungsvereinbarung über 5 Monate für seinen Klienten auszuhandeln.

Kontaktieren Sie uns, falls Sie Fragen zum Vollzug von Strafurteilen haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mandantenorientierter Ansatz

Sridars Tätigkeit konzentriert sich darauf, die individuellen Ziele und Herausforderungen von Athletinnen und Athleten zu verstehen. Dabei legt er grossen Wert auf einen mandantenorientierten Ansatz und stellt sicher, dass seine rechtliche Beratung auf die jeweiligen Bedürfnisse und Ambitionen zugeschnitten ist. Mit einem klaren Fokus auf den Schutz der Interessen von Sportlerinnen und Sportlern bietet Sridar eine rechtliche Begleitung, die seine Mandantschaft befähigt, fundierte Entscheidungen zu treffen und die komplexen Anforderungen ihrer Karriere selbstbewusst zu meistern.
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